Heizkostenzuschuss für Empfänger von Wohngeld
Heizkostenzuschuss: Die Wobau Schmalkalden begrüßt Verdoppelung ausdrücklich
Die Energiepreise explodieren. Damit sozial schwächer gestellte Bürger, die kein Harz IV empfangen, nicht in kalten Wohnungen sitzen, hat das neue Wohnungsministerium jetzt einen Gesetzentwurf eingebracht.
Damit Wohnen und Heizen auch für sozial schwächer gestellte Haushalte bezahlbar bleiben und die Mehrkosten aus den kalten Wintermonaten aufgefangen werden, sollen Wohngeldempfänger mit einem einmaligen Zuschuss von mindestens 270 Euro unterstützt werden.
Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?
Insgesamt sollen rund 710.000 Haushalte von dem einmaligen Zuschuss profitieren. Sie müssen dafür in der Heizphase zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben oder beziehen. Außerdem sollen Auszubildende und Studierende den Zuschuss erhalten können.
Mit wieviel Zuschuss können Wohngeldempfänger, Studenten und Auszubildende rechnen?
Wer allein wohnt, soll laut Gesetzentwurf 270 Euro bekommen, ein Zwei-Personen-Haushalt 350 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner sind weitere 70 Euro vorgesehen. Studenten, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten pauschal 230 Euro.
Ist ein Antrag nötig? Wann und wie wird der Zuschuss ausgezahlt?
Geplant ist, dass der Zuschuss spätestens Ende des Jahres an berechtigte Wohngeldempfänger automatisch ausgezahlt wird – bevor die Betriebskostenabrechnung mit den Heizkosten für den Winter im Briefkasten landet. Bei dieser Abrechnung seien oftmals nicht nur hohe Nachzahlungen zu erwarten. Für viele Haushalte werde auch die monatliche Abschlagszahlung steigen.
Der Zuschuss soll diese Belastung abfedern. Auf andere Sozialleistungen soll der Heizkostenzuschuss nicht angerechnet werden.